Die Anhörung, in der entschieden wird, ob die Schadensersatzklagen gegen das Lasterkartell zugelassen werden, findet im Juni statt.
Vom dritten bis siebten Juni wird das Competition Appeal Tribunal darüber entscheiden, ob Sammelklagen zugelassen werden oder nicht.
Dies Klagen resultieren aus einem Urteil der EU Komission aus 2016 gegen MAN, Volvo/Renault, Daimler/Mercedes, Iveco und DAF, in dem diese schuldig befunden wurden, ein Kartell zur Preisabsprache unterhalten zu haben.
Eine Reihe von Anwaltskanzleien vertritt mehrere Kläger und verschiedene Industrieverbände bringen sich bereits in Position, um als Sprecher für die gesamte Industrie zu fungieren.
Gemeinsam hoffen diese darauf, dass die Sammelklage zugelassen werden wird und so die Verhandlung über die substantielle Schadensersatzklage fortgeführt werden kann. Jedoch wird eine Entscheidung über die Höhe einer möglichen Entschädigung nicht vor 2020 erwartet.
Die Lasterhersteller hatten zwischen 1997 und 2011 Preisabsprachen getroffen. Unerfreulicher Weise scheint es so, als würde sich der Gerichtsprozess noch über einen langen Zeitraum hinziehen.